Stadtführungen in Flensburg von k3 Stadtführungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Museumssegler im Flensburger Hafen mit Blick auf das östliche Fördeufer


1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit k3 Stadtführungen Flensburg, Inhaber Lars Köllner, im Folgenden k3 Stadtführungen Flensburg genannt.

2. Anmeldung und Buchung

Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von k3 Stadtführungen Flensburg. Buchungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie werden mit einer schriftlichen Bestätigung von k3 Stadtführungen Flensburg verbindlich. Die Anmeldung von Einzelpersonen zu Offenen Führungen wird mit dem Erwerb eines Teilnahmetickets verbindlich.

3. Teilnahme und Durchführung

k3 Stadtführungen Flensburg verpflichtet sich, die bestätigten Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen Mitarbeiter von k3 Stadtführungen Flensburg vor Ort.

4. Preise

Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Bei individuellen Buchungen ist die von k3 Stadtführungen Flensburg schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.

5. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung und Vorkasse. Ausnahmen von der Vorkasse-Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung von k3 Stadtführungen Flensburg. Bei der Buchung ist eine gültige Rechnungsadresse anzugeben.

6. Stornierungen
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ist eine Stornierung bis eine Woche vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Honorare umgehend erstattet. Bei einer späteren Absage berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Honorars, bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen in Höhe von 100% des Honorars.

7. Wartezeiten

Die Mitarbeiter von k3 Stadtführungen Flensburg sind verpflichtet, bei Nichterscheinen der Teilnehmer von gebuchten Führungen eine Wartezeit von 20 Minuten einzuhalten. Die Führungsdauer gebuchter Führungen verkürzt sich der Wartezeit entsprechend. Erscheint eine Gruppe nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt gilt die Veranstaltung als durch den Kunden abgesagt. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist k3 Stadtführungen Flensburg berechtigt, das volle Honorar zu erheben.

8. Haftung
k3 Stadtführungen Flensburg haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung. k3 Stadtführungen Flensburg haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt.
Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträgern ist jegliche Haftung ausgeschlossen. k3 Stadtführungen Flensburg haftet nicht für Unfälle oder Schäden verursacht durch oder an Personen während der Tour. Der Stadtführer haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. k3 Stadtführungen Flensburg haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Bahn- oder Busfahrten, Mietfahrräder usw.). Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. k3 Stadtführungen Flensburg haftet nicht für Leistungen, die als Fremdanbieterleistungen (Museumsbesucht, Hotelunterbringung, Bewirtung, Taxi-, Bus, und Bahnfahrten usw.) vermittelt werden.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen k3 Stadtführungen Flensburg ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Münster.

10. Schlussbestimmung
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

 

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